Verona pooth verklagt ehemaligen versicherungsmakler
Die Moderatorin Verona Pooth (57) hat ihren ehemaligen Versicherungsmakler vor Gericht gezogen. Hintergrund ist ein Einbruch in ihrem Haus am Heiligabend 2021, bei dem unter anderem Schmuck und Handtaschen gestohlen wurden.

Unterversicherung: eine gefahr, die viele vernachlässigen
Ein wichtiger Aspekt in diesem Fall ist die Versicherungssumme. Verbraucher geben beim Abschluss des Vertrags den Wert ihres gesamten Hausrats selbst an. Ist dieser zu niedrig angesetzt, besteht eine Unterversicherung – und die Versicherung zahlt im Schadenfall nur anteilig.
Aljoscha Ziller von Verivox Versicherungsvergleich erklärt: "Die Entschädigung erfolgt im Verhältnis von Versicherungssumme zum tatsächlichen Hausratwert. Sind 60.000 Euro Hausrat vorhanden, aber nur 30.000 Euro versichert, liegt die Absicherung bei 50 Prozent. Entsteht etwa ein Wasserschaden von 20.000 Euro, ersetzt die Versicherung ebenfalls nur 50 Prozent – also 10.000 Euro."
Zu diesem Thema gibt es den sogenannten Unterversicherungsverzicht. "Dabei verzichtet die Versicherung darauf, den tatsächlichen Hausratwert zu prüfen," sagt Ziller. Diese Klausel gilt allerdings meist nur, wenn ein bestimmter Betrag pro Quadratmeter angesetzt wird. Laut dem Vergleichsportal liegt dieser – je nach Anbieter – zwischen 600 und 750 Euro pro Quadratmeter.
Bei besonders hochwertiger Einrichtung oder teuren Einzelstücken reicht diese Pauschale oft nicht aus. Dann sollte die Versicherungssumme höher angesetzt werden. Denn der Unterversicherungsverzicht gilt nur bis zur vereinbarten Summe. Verbraucher können ihren Hausrat alternativ auch individuell bewerten lassen, um eine passende Absicherung festzulegen.
Ziller rät daher: "Verbraucher sollten kontrollieren, ob ein Unterversicherungsverzicht enthalten ist und ob die Versicherungssumme ausreichend hoch ist – besonders nach einem Umzug. Auch ein Wechsel der Versicherung kann sich lohnen. "Die Policen sind in den letzten Jahren leistungsstärker geworden," sagt Ziller. So sei die Absicherung bei grob fahrlässigem Verhalten, etwa ein offenes Fenster bei Einbruch oder eine unbeaufsichtigte Waschmaschine, heute oft Standard. Fehlt diese Klausel, drohen Leistungskürzungen."
Überversicherung ist dagegen kein Problem – sie führt lediglich zu höheren Beiträgen. "Eine Bereicherung durch einen Schaden ist generell verboten, die Entschädigung darf den Schaden nicht übersteigen," erklärt Ziller. Heißt: Mehr Geld als der tatsächliche Schaden ist auch mit hoher Versicherungssumme nicht drin. Aber Achtung: Wer versucht, sich durch falsche Angaben oder vorgetäuschte Schäden zu bereichern, begeht Versicherungsbetrug und riskiert ein Strafverfahren.
Fazit: Gefährlich ist vor allem die Unterversicherung. Wer seine Wohnfläche korrekt angibt, auf ausreichende Quadratmeterwerte achtet und den Vertrag regelmäßig überprüft, verhindert böse Überraschungen – oft schon für wenige Euro im Jahr.