Sonntag ist ruhezeit – doch das bohren nicht? was mieter wissen müssen
Der Sonntag ist heilig, zumindest für die Nachbarn. Doch was tun, wenn der Kampf gegen den alten Bohrer gerade an diesem Tag beginnt? Eine Frage, die in vielen Mietshäusern für hitzige Diskussionen sorgt. Ist Bohren am Sonntag überhaupt erlaubt? Und welche Konsequenzen drohen, wenn die Ruhezeiten missachtet werden?
Bohren am sonntag: ein graubereich mit konsequenzen
Ein generelles Verbot gibt es nicht, wie myHOMEBOOK (ein Tochterunternehmen von Axel Springer) bereits berichtet. Allerdings ist der Lärmschutz Ländersache. Die Bundesländer regeln ihn in ihren jeweiligen Immissionsschutzgesetzen. Die Grundidee ist jedoch überall dieselbe: Der Sonntag gilt als Ruhetag, und grundsätzlich sollte man es vermeiden, an diesem Tag laute Arbeiten durchzuführen.
Oft ist zudem die Hausordnung entscheidend. Dort können detaillierte Regelungen über erlaubte und verbotene Lärmzeiten festgelegt sein – manchmal sogar mit konkreten Angaben zu zulässigen Arbeiten. Was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Zunächst führt dies meist zu Streitgesprächen mit den Nachbarn. Doch wer wiederholt gegen die Ruhezeiten verstößt, riskiert mehr als nur schlechte Laune.
Anja Franz vom Mieterverein München warnt: „Verstöße gegen die Ruhezeiten können von Vermietern abgemahnt und bei wiederholter Störung sogar fristlos gekündigt werden.“ Das bedeutet: Regelmäßiges Bohren am Sonntag, verbunden mit Ignorieren der Hausordnung, kann den Mietvertrag gefährden.
Sonderregelungen gibt es nicht. Wer ausnahmsweise am Sonntag bohren muss, sollte unbedingt vorher mit den Nachbarn sprechen und den Grund erklären. Gegenseitiges Verständnis ist hier entscheidend. Das gilt auch für Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Auch dort gilt eine Rücksichtspflicht, auch wenn es keinen direkten Vermieter gibt. Bei Störungen sollte zunächst das Gespräch gesucht werden. Bleibt dieser erfolglos, kann man nach § 862 BGB eine Unterlassung verlangen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Anzeige wegen Ruhestörung, doch meist wird die Hausverwaltung informiert, die dann für die Beendigung der Lärmbelästigung sorgen muss.
Die Nachbarschaft ist ein Balanceakt. Wer die Ruhezeiten respektiert, vermeidet Ärger. Wer sie missachtet, riskiert mehr als nur einen bösen Blick von den Mitbewohnern.