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Schneesturm am münchner flughafen: rechtliche nachspiel für passagiere?

Schneesturm am flughafen münchen: passagiere klagen?

München – Stundenlange Wartezeiten in Flugzeugen, keine Starts, kein Rückweg ins Terminal – für rund 600 Passagiere wurde der Flughafen München zur eisigen Geduldsprobe. Nach dem heftigen Schneechaos gibt es nun juristische Konsequenzen. Die Polizei München hat einen Bericht an die Staatsanwaltschaft Landshut weitergeleitet, um die Vorfälle zu prüfen. Wir beleuchten die Situation und die möglichen rechtlichen Folgen für die betroffenen Reisenden.

Polizeibericht bei der staatsanwaltschaft

Polizeibericht bei der staatsanwaltschaft

Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord bestätigte, dass die Polizeiinspektion Flughafen München die Ereignisse dokumentiert und an die Staatsanwaltschaft Landshut übergeben hat. Die Prüfung der rechtlichen Aspekte des Schneechaos soll nun erfolgen. Die Behörden geben bislang keine Auskunft über den genauen Prüfgegenstand oder mögliche Straftatbestände. Auch die Staatsanwaltschaft vermied auf Nachfrage Kommentare.

Chaos im nachtflugverkehr

In der Nacht zum vergangenen Freitag waren sechs Flüge mit insgesamt etwa 600 Passagierenbetroffen. Die Flugzeuge befanden sich bereits startbereit auf dem Rollfeld, doch der starke Schneefall machte die Starts unmöglich. Die Nachtflugregelung, die zwischen 0 und 5 Uhr gilt, sollte eigentlich die meisten Flüge ermöglichen. Trotz einer Sondergenehmigung konnten die betroffenen Flugzeuge nicht starten.

Passagiere mussten die nacht im flugzeug verbringen

Aufgrund fehlender Busse konnten die Passagiere nicht ins Flughafengebäude gebracht werden. Sie mussten die Nacht in ihren Flugzeugen verbringen. Die Lufthansa hatte angekündigt, den Betroffenen finanzielle Entschädigungen zu gewähren. Auch der Flughafen München entschuldigte sich für die „unzumutbare Situation“. Die Lufthansa Group war von den sechs betroffenen Flügen betroffen.

Keine anzeigen von passagieren – doch eine anfrage

Laut Polizei gibt es bisher keine Anzeigen von den betroffenen Passagieren. Stattdessen wurde eine Überprüfung durch einen unbekannten Dritten initiiert. Der Hinweis ging über ein Kontaktformular an das Landeskriminalamt München. Die genauen Hintergründe dieser Anfrage sind derzeit unklar.

Rechtliche konsequenzen?

Es ist noch nicht absehbar, welche rechtlichen Konsequenzen der Schneesturm und die daraus resultierenden Stundenlange Wartezeiten für die Passagiere haben werden. Die Staatsanwaltschaft wird nun prüfen, ob Pflichtverstöße oder Fahrlässigkeit vorliegen. Die Situation wirft Fragen nach der Verantwortung desFlughafens und der Fluggesellschaften auf.

BetroffeneAnzahlFluggesellschaften
Passagiereca. 600Lufthansa Group
Flüge6Lufthansa