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Nürnberger notarzt verurteilt: millionen-betrug und sexuelle übergriffe

Ein fall von vertrauensbruch im medizinischen bereich

Nürnberg – Der Fall des Notarztes Hassan O. (40) hat für großes Aufsehen gesorgt. Nach einem langen Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurde er zu sechs Jahren Haft verurteilt, weil er der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) über 1,6 Millionen Euro durch fingierte Hausbesuche ergaunert haben soll. Der gebürtige Syrer stand zudem wegen sexuellen Übergriffs auf eine Patientin vor Gericht. Dieser Urteil wirft ein dunkles Licht auf das Vertrauen, das wir in unsere Ärzte setzen.

Der betrug: eine systematische abrechnung

Der betrug: eine systematische abrechnung

Laut Gericht hat Hassan O. zwischen Dezember 2013 und September 2020 systematisch 6368 Hausbesuche erfunden und der KVB in Rechnung gestellt, obwohl sie nie stattgefunden haben. Der Richter Cornelius Sello betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Arzt sogar Aufenthalte bei seiner Geliebten als Hausbesuche abgerechnet und Wochenendzuschläge für Freitage verlangt habe. Zudem soll er als Impfarzt in der Corona-Zeit überhöhte Entschädigungen gefordert haben. Ein besonders perfider Aspekt war die Abrechnung von Besuchen bei Asylbewerbern in einem von ihm vermieteten Gebäude.

Der vorwurf des sexuellen übergriffs

Der vorwurf des sexuellen übergriffs

Neben dem Abrechnungsbetrug wurde Hassan O. auch des sexuellen Übergriffs auf eine Patientin im Februar 2021 angeklagt. Demnach soll er die Patientin, die wegen Erkältungssymptomen behandelt wurde, unter Ausnutzung der Situation „sexuell motiviert“ an der Brust berührt haben. Diese Anklagepunkte wurden vom Gericht ebenfalls für erwiesen gehalten, was die Verurteilung weiter erschwert.

Die verteidigung des angeklagten

Hassan O.s Verteidiger, Jürgen Lubojanski, argumentierte im Laufe des Verfahrens, dass die Behandlungen tatsächlich stattgefunden hätten, ihm aber nie beigebracht wurde, wie man Abrechnungen korrekt gestaltet. Den sexuellen Missbrauch bestritt er vehement. Der Angeklagte gab an, in ständiger Sorge um seine Familie in Syrien zu leben und das in seinem Bankschließfach gefundene Gold lediglich als Sicherheitsmaßnahme gehortet zu haben.

Die vermögenssituation des arztes

Die Ermittlungen ergaben, dass Hassan O. erhebliche Summen in Goldbarren hortete, was die Frage aufwarf, wie er diese finanzieren konnte, wenn er sich lediglich von seiner Tätigkeit als Poolarzt ernährte. Das Gericht blieb jedoch von seinen Erklärungen unbeeindruckt und sah den Betrug als erwiesen an. Die Hortung von Goldbarren wurde als Versuch gewertet, mögliche Rückforderungen zu begleichen.

Die konsequenzen und das urteil

Neben der Haftstrafe von sechs Jahren muss Hassan O. mehr als 1,4 Millionen Euro an die Kassenärztliche Vereinigung Bayern zurückzahlen. Das Gericht verhängte kein Berufsverbot, was viele Beobachter überraschte. Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Kontrolle der Abrechnungen im Gesundheitswesen ist, um solche Betrügereien zu verhindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann Berufung eingelegt werden. Die Beschwerden, die zur Aufdeckung der Machenschaften führten, zeugen von einem funktionierenden System zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten.

Die rolle von hassan o. als poolarzt

Hassan O. war als sogenannter Poolarzt tätig, der im Bedarfsfall Bereitschaftsdienste übernimmt. Diese Flexibilität des Systems scheint in diesem Fall ausgenutzt worden zu sein, um die betrügerischen Abrechnungen zu verwirklichen. Der Fall wirft Fragen nach der Überprüfung der Tätigkeiten von Poolärzten auf und wie das System verbessert werden kann, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Die Aufdeckung des Betrugs erfolgte erst durch Beschwerden bei der KVB.