Gelsenkirchen: einbruch in sparkasse – opfer erhalten erste entschädigungen

Gelsenkirchen – Nach einem spektakulären Einbruch in die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer vor etwa drei Monaten haben die ersten Opfer erste Entschädigungszahlungen erhalten. Die Kriminellen hatten im Frühjahr in den Tresorraum der Bank gebohrt und rund 3.000 Schließfächer aufgebrochen, wobei vermutlich eine sechsstellige Summe an Gold, Bargeld und Wertsachen gestohlen wurde.

Anwalt kuhlmann sichert knapp 250.000 euro für elf mandanten

Anwalt kuhlmann sichert knapp 250.000 euro für elf mandanten

Der Dattelner Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann konnte für seine Mandanten, die ersten Betroffenen des Millionen-Coups, knapp 250.000 Euro generieren. Das entspricht im Durchschnitt über 22.000 Euro pro Geschädigtem. Elf Mandanten können sich somit auf diese Entschädigung freuen. Das Geld stammt aus ihren Hausratversicherungen, die sogenannte Außenversicherungen für Wertsachen in Bankschließfächern beinhalten.

„Leider mussten wir auch hier zunächst mit unseren Medienkontakten und einer Klage drohen, bis es dann doch relativ schnell geklappt hat“, so Kuhlmann. Die Mandanten hatten zuvor detaillierte Inventarlisten erstellt und von Anfang an aktiv mitgewirkt, was eine lückenlose Belegung ermöglichte.

Doch die Arbeit der Anwälte ist noch nicht abgeschlossen. Wie die WAZ berichtet, ist am Landgericht Essen ein erster Gütetermin angesetzt worden. Ein Gutachten soll mögliche Sicherheitsmängel untersuchen, welche eine zentrale Rolle im weiteren Verfahren spielen dürfte.

Der zentrale Punkt der Auseinandersetzung ist, ob die Sicherheitsvorkehrungen in Gelsenkirchen-Buer dem aktuellen Stand der Technik entsprachen. Hat die Bank Sicherheitsstandards verkannt? Wenn ja, muss sie für die entstandenen Schäden aufkommen. Daniel Kuhlmann vertritt laut eigenen Angaben rund 650 Geschädigte des Millionen-Coups.

„Es reicht nicht aus, wenn die Sparkasse pauschal behauptet, alles sei sicher gewesen“, betont Kuhlmann. „Durch das Gutachten zwingen wir die Gegenseite, ihr Sicherheitskonzept im Detail offenzulegen und sich inhaltlich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen.“ Die Frage, ob die Sicherung in Gelsenkirchen-Buer dem aktuellen Stand der Technik entsprach, wird das Urteil maßgeblich beeinflussen.

Die Diebe hatten den Tresorraum mit einem Kernbohrer geplündert. Die Sparkasse selbst hat bereits angekündigt, Zinsen für einen Kredit geltend zu machen, trotz des gestohlenen Goldes. Eine Maßnahme, die bei den Opfern Empörung auslöst.

Die Entschädigungszahlungen sind ein erster Schritt, doch der Rechtsstreit wird noch eine Weile andauern. Die Kanzlei Daniel Kuhlmann bleibt entschlossen, für alle betroffenen Mandanten eine gerechte Lösung zu erreichen. Es ist eine klare Botschaft an die Bank: Die Verantwortung für die Sicherheit der Kundengelder liegt letztlich bei ihr.