bildung

Gartenarbeit im frühling: rückschnitt-verbot bringt bußgelder – was bleibt erlaubt?

Die Gartensaison beginnt mit einer wichtigen Einschränkung: Ab dem 1. März gilt Schonzeit für Hecken, Sträucher und Obstbäume. Wer jetzt seine Heckenschere schwingt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Gesetzliche schonzeit schützt vögel

Der Grund für das Verbot ist der Schutz der heimischen Vogelwelt. Die Brutsaison der Vögel beginnt im März, und starke Schnitte können ihren Lebensraum gefährden. Laut § 39 Abs. 5 BNatSchG sind Bäume, Gebüsche und Hecken daher von März bis September weitgehend geschützt.

Doch es gibt Ausnahmen: Leichte Formschnitte und Pflegeschnitte sind weiterhin erlaubt. Was aber tun, wenn der Winter lang und kalt war und ein Schnitt vor dem 1. März notwendig gewesen wäre?

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat in einer Stellungnahme gegenüber myHOMEBOOK erklärt, dass die Bundesländer den Verbotszeitraum unter klimatischen Bedingungen um bis zu zwei Wochen verschieben können. Diese Ermächtigung kann auch an andere Landesbehörden übertragen werden.

Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und eine Geldstrafe. Die Höhe variiert je nach Bundesland.

Was darf man im märz noch schneiden?

Trotz Schonzeit gibt es viel zu tun im Garten. Stärkere Rückschnitte sind verboten, aber viele Stauden, Einzelpflanzen und Obstbäume dürfen fachgerecht beschnitten werden. Rosen können ab März großzügiger zurückgeschnitten werden – mindestens zwei Augen sollten unterhalb des Schnitts stehen bleiben, damit die Pflanze kräftig austreibt. Ein Drittel des Rosenstocks kann entfernt werden, um Frostschäden und abgestorbene Teile zu beseitigen. Wichtig ist dabei scharfes Werkzeug, um Verletzungen zu vermeiden.

Wer seinen Obstbaum nicht zwischen Dezember und Februar schneiden konnte, hat Anfang März noch eine Chance, dies zu tun – allerdings nicht zu radikal, um die Ernte nicht zu beeinträchtigen. Stauden und Hortensien können im März ebenfalls beschnitten werden, wobei Frühjahrsblüher erst nach der Blütepflege benötigen. Bei Bauernhortensien dürfen alte Blüten und abgefrorene Triebe entfernt werden, Rispenhortensien vertragen einen radikaleren Rückschnitt.

Lavendel darf, wenn die Nächte frostfrei sind, kräftig zurückgeschnitten werden – bis zu zwei Drittel der Pflanze können entfernt werden. Dabei sollten mindestens zwei Zentimeter oberhalb der holzigen Teile stehen bleiben, damit die Pflanze neu austreibt.

Der Frühling bringt viele Aufgaben für Gärtner mit sich. Die Schonzeit ist eine wichtige Regel, die den Schutz der Tierwelt gewährleistet. Wer sich daran hält, trägt aktiv zum Erhalt der Artenvielfalt bei – und vermeidet Ärger mit dem Gesetz.

n